Unsere Oberschule
Schule mit Herz und Idee
Schuljahr 2023/2024
Mitteilung zum Schülerverkehr ab Montag 29.4.2024
(Stand Samstag 27.4.2024 – 11.00 Uhr)
Die Gewerkschaft ver.di hat die RVW GmbH ab Samstag, den
27.04.2024 um 00:00 Uhr zum unbefristeten Warnstreik
aufgerufen.
Es ist deshalb am Montag von erheblichen Einschränkungen
und Fahrtausfällen im Regionalbus- und Schülerverkehr im
Landkreis Zwickau auszugehen. Davon betroffen sind auch die
Fahrten zu unserer Schule.
Nähere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite der
RVW GmbH.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Kind zur Schule zu
bringen, so ist es für diesen Tag entschuldigt. Eine extra
Meldung ist dann nicht erforderlich.
Es gibt aber keine Aussetzung der Schulpflicht, da die Eltern für
den Schulweg verantwortlich sind.
Diese Regelung gilt nur für Fahrschüler, deren Fahrten über
die RVW durchgeführt werden. Alle anderen Schüler müssen
am Unterricht teilnehmen.
Bis zum Schuljahresende 2023/2024
heißt es nochmal anstrengen.
Unseren Prüflingen wünschen wir viel Erfolg.
Aktuelle Informationen zum Schuljahr findet Ihr unter Schulleben.
Neuanmeldung Klasse 5:
>>INFORMATIONEN FÜR GRUNDSCHULKINDER UND IHRE ELTERN<<
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Wir suchen Verein/Firmen zur Durchführung von Projekten:
* Ersthelferausbildung für Schüler der Klassen 5 und VKU
Termin nach Vereinbarung : Mai/Juni
Grundlage bildet ein Dienstleistungsvertrag
Lehramtstudenten bzw. Interessenten für die
telefonisch --> 037602 66359 oder
per E-Mail --> oberschule-kirchberg@t-online.de
an die Schulleitung unser Schule wenden.
Anmeldung ukrainischer Schüler:
Es wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein
Onlineanmeldeportal eingerichtet.
Erreichbar unter folgenden Link:
https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Informieren Sie sich bitte weiterhin unter:
Homepage der Stadt Kirchberg
www.kirchberg.de
Stadt Kirchberg
www.kirchberg.de